Mobiltelefone / Handys an der IGS Mainspitze



Viele Schülerinnen und Schüler besitzen ein Handy. In unserer von Informationsbedürfnis und ständiger Kommunikationsbereitschaft geprägten Welt ist dies durchaus zu tolerieren.

Allerdings müssen an einer Schule auch Regeln zum Umgang und zum Einsatz der Mobiltelefone, die inzwischen multimediale Instrumente sind, aufgestellt werden.


Auf dem Schulgelände dürfen von Schülerinnen und Schülern keine Mobiltelefone benutzt werden. Dies gilt nicht für Lehrerinnen und Lehrer, da in einem Notfall eine schnelle Erreichbarkeit wichtig ist. Bei Nichtbefolgen wird das Handy eingezogen und kann nach Unterrichtsschluss von der Schülerin oder dem Schüler abgeholt werden. Es erfolgt ein Eintrag im Schuljahresplaner über die 7er-Liste.



Damit ist auch ein Abspielen von Bildern, Videosequenzen oder Tonaufzeichnungen (z.B. MP3 und andere) grundsätzlich nicht erlaubt. Aufnahmen von Bildern, Videos und Tonaufzeichnungen sind verboten.
Jeglicher Austausch von Daten, Bildern, Tonaufzeichnungen, Videos über Handyschnittstellen (Bluetooth oder andere) ist verboten.
Bei Zuwiderhandlung wird wie bei oben verfahren.



Inhalte von Handys

Wer sein Handy mit in die Schule bringt, der ist auch verantwortlich für die auf dem Handy gespeicherten Inhalte. Bringt ein Schüler / eine Schülerin ein Handy mit in die Schule, auf dem gewaltverherrlichende oder pornografische Bilder, Videos oder Tonaufzeichnungen vorhanden sind, kann das Handy eingezogen werden. Die Erziehungsberechtigten werden verständigt. Eventuell kann auch Anzeige bei der Polizei erstattet werden.



Versicherungsschutz


Handys sind kein Unterrichtsmaterial. Insofern sind sie auch bei Entwendung oder Beschädigung nicht versichert. Jede Schülerin / jeder Schüler geht ein Risiko ein, wenn sie / er ein Handy mit in die Schule bringt.