Hausordnung der IGS Mainspitze
Vorwort
Oberstes Prinzip ist die Achtung der Persönlichkeit jedes und jeder Einzelnen:
Übergriffe auf die Person und den Bereich des Anderen darf es nicht geben. Körperliche
Gewalt und Gewalt mit Worten werden in keiner Weise geduldet. Konflikte müssen
friedlich und im Gespräch gelöst werden.
Die Schule braucht auch Hilfsbereitschaft und Verantwortung. Dazu gehört, dass
jeder seine Aufgaben und seine Arbeit sorgfältig erledigt - und bereit ist, anderen
zu helfen.
Genauso ist Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse anderer und Ruhe im Unterricht
nötig, um ein gutes Miteinander zu haben.
Wir verbringen in unserer Schule viele Stunden täglich gemeinsam:
Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte, Hausmeister, Sekretärinnen,
Schulsozialarbeit, externe Mitarbeiter und Eltern.
Wir wollen und müssen miteinander:
lernen
arbeiten
spielen
planen
uns wohlfühlen
Wissen und Erfahrungen sammeln und anwenden.
In unserer Gemeinschaft gibt es viele Verschiedenheiten. Wir wollen einander verstehen
und achten lernen.
Dazu müssen wir:
uns aufeinander einstellen
uns aufeinander verlassen können
einander akzeptieren
freundlich miteinander umgehen
die Räume und Bereiche der Schule mitgestalten und pflegen
mit dem Eigentum der Mitschülerinnen und Mitschüler und den Einrichtungen
und dem Material der Schule schonend und rücksichtsvoll umgehen.
Deshalb ist es für uns an der IGS Mainspitze wichtig, dass für uns alle
die gleichen Vereinbarungen und Regeln gelten.
Allgemeines
Geltungsbereich
Die Schulordnung gilt sowohl für das Schulgebäude als auch für das gesamte
Außengelände.
Anwendung der Schulordnung
Die Schulleitung und alle Lehrerinnen und Lehrer haben das Hausrecht, d. h. sie dürfen
die Schulordnung umsetzen und dazu Anweisungen geben. Auch die Hausmeister und Sekretärinnen
können im Auftrag der Schulleitung die Regelungen der HO umsetzen.
Aufenthalt
Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nur von Mitgliedern der
Schulgemeinde betreten werden. Zur Schulgemeinde gehören Schülerinnen und
Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, das Schulpersonal und die Eltern.
Schulfremde Personen müssen sich zunächst im Sekretariat melden. Die Entscheidung
über einen weiteren Aufenthalt im Schulbereich trifft das Sekretariat - bei Bedarf
auch nach Rücksprache mit der Schulleitung. Ehemalige Schülerinnen und Schüler
müssen sich mit einer Lehrkraft verabreden, bevor sie die Schule besuchen möchten.
Für schulfremde Personen, die im Hause arbeiten, gelten Ausnahmeregelungen.
( Durchführung von Reparaturen, Volkshochschule, usw. )
Übergreifende Regelungen
Für uns alle ist es selbstverständlich, dass unsere Schule nicht nur ein
Ort des Lernens sondern auch täglich für viele Stunden unser Lebensraum ist.
So wollen wir uns auch verhalten.
Daher wird es im Sinne eines friedlichen, interkulturellen, weltoffenen Miteinanders
nicht geduldet, in Kleidung und Auftreten Intoleranz oder Gewaltbereitschaft jeder
Art zu demonstrieren.
Wir benehmen uns anständig und angemessen, schreien nicht rum, werfen keinen Müll
umher, verschmutzen und beschmieren nicht unsere Schule.
Mobiltelefone: Auf dem Schulgelände dürfen von Schülerinnen und Schülern
keine Mobiltelefone benutzt werden. Dies gilt nicht für Lehrerinnen und Lehrer,
da in einem Notfall eine schnelle Erreichbarkeit wichtig ist. Bei Nichtbefolgen wird
das Handy eingezogen und kann erst am nächsten Schultag von einer erziehungsberechtigten
Person abgeholt werden.
Für uns ist es auch selbstverständlich, dass keinerlei Film-, Ton- oder Bildaufnahmen
in der Schule gemacht werden, weil dies die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt.
Allerdings gilt auch hier: Ausnahmen sind nach Rücksprache mit der Schulleitung
möglich.
Was selbstverständlich verboten ist:
Das Mitbringen von Waffen (Messer, Verteidigungssprays, Schusswaffen, Gotschas, usw.)
Auch Waffenimitate dürfen nicht auf das Schulgelände gebracht werden.
Das Mitbringen und der Konsum von Drogen.
Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol.
Auf dem gesamten Schulgelände
herrscht Rauchverbot.
Und auch ganz wichtig:
Schülerinnen und Schüler dürfen keine Eddings und Farbsprühdosen
mitbringen. Hier können bei Bedarf (z. B. Kunstunterricht, Projektprüfung,
usw.) Ausnahmen gemacht werden.
Schnee ist eine schöne Sache. Doch ein Schneeball kann Verletzungen verursachen.
Daher ist das Schneeballwerfen nicht gestattet.
Sicherheit
Für den Fall, dass die Schule sehr schnell geräumt werden muss, hängen
in allen Aufgängen Fluchtwegepläne. Grundsätzlich gilt dabei: Der nächste
Außenausgang ist der sicherste.
Dabei haben die Lehrkräfte darauf zu achten, dass alle Fenster geschlossen, alle
Türen offen sind. Auf dem Schulhof müssen die Lehrkräfte die Vollständigkeit
ihrer Lerngruppe überprüfen. Die Lerngruppe muss zusammen bleiben.
Die Feuerwehrzufahrten müssen unbedingt freigehalten werden.
Der Alarm wird durch eine entsprechende Durchsage übermittelt.
Bei einer Bedrohungssituation ist umgehend das Sekretariat ( 0614493400 ) zu benachrichtigen
oder direkt die Polizei zu informieren. Entsprechende Einsatzpläne stehen zur
Verfügung.
Videoüberwachung
Das gesamte Schulgelände ist videoüberwacht. Es erfolgen Aufzeichnungen über
alle Aktivitäten im Außenbereich.
Verlassen des Schulgeländes
Das Schulgebäude und das Schulgelände ist für uns alle ein geschützter
Raum. Daher dürfen Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit
und auch in den Pausen, diesen Bereich nicht verlassen. Dies dient unserer eigenen
Sicherheit
Umgang mit Schuleigentum
Das Schulgebäude und alles was darin vorhanden ist, wird mit dem Geld von uns
allen bezahlt. Wer etwas beschädigt oder zerstört, muss für den Schaden
aufkommen.
Dies gilt auch für die vom Land Hessen unentgeltlich zur Verfügung gestellten
Lehr- und Lernmittel. Das bedeutet:
Zu Beginn des Schuljahres werden alle Bücher eingebunden
Vorhandene Schäden werden auf einem speziellen Blatt festgehalten
Bei Rückgabe wird der Zustand des Buches überprüft
Beschädigte Bücher müssen bezahlt werden.
Hierzu ein besonderer Hinweis: In letzter Zeit kam es immer wieder zu Wasserschäden
an Büchern, weil Getränkeflaschen ausliefen oder die Bücher in einem
nicht wasserdichten Rucksack im Regen transportiert wurden. Dies kann sehr teuer werden.
Beurlaubungen
Grundsätzlich ist eine Beurlaubung vor und nach den Schulferien nur im Ausnahmefall
möglich. Dazu muss rechtzeitig ( 4 Wochen vorher ) ein schriftlicher Antrag an
die Schulleiterin gestellt werden. Eine Urlaubsverlängerung ist grundsätzlich
nicht möglich.
Begründete Beurlaubungen für bis zu drei Unterrichtstagen sind durch den
Klassenlehrer möglich, wenn keine Ferienrandlage vorliegt.
Krankmeldungen
Spätestens am dritten Krankheitstag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
Unterrichtsplaner
Jede Schülerin und jeder Schüler muss einen Unterrichtsplaner führen.
Die Kosten sind von den Eltern zu tragen. Der Unterrichtsplaner ist das wichtigste
Informationsinstrument unserer Schule. Hier erhalten die Eltern eine Übersicht
über Hausaufgaben und Mitteilungen der Lehrkräfte. Bei Verlust des Planers
muss ein neuer Planer gekauft werden.
Verhalten gegenüber der Nachbarschaft
Unsere Schule liegt im Wohngebiet Ginsheim-Nord. Wir alle sind Nachbarn. Um so wichtiger
ist es für uns, uns auch entsprechend zu verhalten. Wir achten daher auf freundlichen
Umgang, sind höflich, betreten und verschmutzen keine Privatgrundstücke.
Unterricht und Pausen
Verhalten im Unterricht
Der Schulgong ist der Hinweis auf Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende. Für den
eigentlichen Unterrichtsbeginn und das Beenden des Unterrichtes ist die jeweilige Lehrkraft
verantwortlich. Vor Schulbeginn und nach den großen Pausen warten die Schüler
in der Pausenhalle vor den jeweiligen Treppenaufgängen oder vor der Sporthalle
auf ihre Lehrer und gehen dann gemeinsam mit ihnen in den Klassen- oder Fachraum. Grundsätzlich
sollen sich keine Schüler während der Pausen ohne Lehrer in den Fluren aufhalten.
Kommt innerhalb von 10 Minuten nach offiziellem Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft,
dann meldet der Klassensprecher/Kurssprecher dies im Sekretariat.
Für den Unterricht hat die Gesamtkonferenz und Schulkonferenz in Absprache mit
der Schülervertretung Regeln aufgestellt:
Jacken ausziehen, hinsetzen, Unterrichtsmaterial rausholen und sich auf den
Unterrichtsbeginn vorbereiten
Kein Kaugummi kauen
Kein Stühleschaukeln ( beschädigt den Boden )
Keine Mützen/Kappen auf
Essen und Trinken nur mit Einverständnis des Lehrers / der Lehrerin
Nach Unterrichtsende, wenn kein Unterricht in dem betreffenden Raum mehr stattfindet,
räumen wir auf, stellen die Stühle hoch und schließen die Fenster.
In den Smartboardräumen dürfen sich Schülerinnen und Schüler nicht
ohne Aufsicht aufhalten.
Bei Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern können diese in den
Trainingsraum geschickt werden. ( siehe auch Regelungen für den Trainingsraumbesuch
)
Im Vertretungsfall werden oft auch studentische Hilfskräfte eingesetzt. Diese
haben die gleiche Rechte und Pflichten wie jede andere Lehrkraft.
Verhalten in der Pausenzeit
Nur wenige Schulen haben so einen tollen Pausenbereich wie unsere Schule.
Die große Pausenhalle dient zur Entspannung. Wer toben, rennen und laut sein
will, der kann dies auf dem Freigelände tun. Daher darf in der Pausenhalle auch
aus Sicherheitsgründen nicht gerannt und sonstige Bewegungsspiele durchgeführt
werden.
An der Krümelecke und beim Stehcafe ist jegliches Vordrängeln untersagt.
Es gibt genügend Papierkörbe. Dort gehört der Müll hinein. Wer
seinen Müll einfach auf den Boden wirft, muss mit einem Müllsammeldienst
rechnen.
Der Aufenthalt in den Bereichen, wo keine Aufsicht ist, ist untersagt. Dies betrifft
alle Flure und Treppenauf und -abgänge ( Zugang zum Kunst- und Arbeitslehrebereich
/ Steinflure vor Aufgang 3 und 4 ).
Die Eingänge zu den Toiletten sind kein Spielplatz. Die Toilettenanlagen sind
im Interesse aller sauber zu halten.
Während der großen Pausen darf das Schulgelände aus versicherungsrechtlichen
Gründen nicht verlassen werden.
Im Außengelände bestehen vielfältige Spielmöglichkeiten. Die Fußballtore
sind keine Klettergerüste.
Die Grenzen des Außengeländes sind auf einer Karte im Anhang ersichtlich.
Sowohl der Parkplatz als auch der Rasenbereich vor dem ehemaligen Hausmeistergebäude
sind kein Aufenthaltsbereich. Auf dem Schulgelände stehen überall genügend
Papierkörbe zur Müllentsorgung.
Um unsere Schule entsprechend sauber zu halten, haben die Klassen wechselweise einen
Pausenmülldienst. Die Einsätze dazu werden von den Hausmeistern betreut und
kontrolliert.
Die Pausen sind nicht nur für Schülerinnen und Schüler zur Erholung
da. Auch Lehrerinnen und Lehrer brauchen ihre Pausenzeiten. Daher ist das Lehrerzimmer
nur im absoluten Notfall ein Anlaufpunkt für Schülerinnen und Schüler.
Der Verwaltungstrakt ist kein Aufenthaltsbereich.
Besondere Regelungen bestehen für das
Verhalten im Bus
Verhalten in der Bibliothek
Verhalten in den Fachräumen
Verhalten im Freizeitbereich
Verhalten in der Cafeteria
Verwaltung
Sekretariat
Das Sekretariat ist für Schülerinnen und Schüler nur in den Pausen und
vor und nach der Unterrichtszeit zugänglich.
Hausmeister
Die Hausmeister sind in gleicher Weise wie die Lehrer weisungsbefugt.
|