Rauchverbot an hessischen Schulen

Wie an allen hessischen Schulen gilt auch an der IGS Mainspitze seit 2005 ein absolutes Rauchverbot.
Die Bestimmung gilt für alle Personengruppen, also z. B. für:

- Schüler und Schülerinnen

- Lehrer und Lehrerinnen

- Angestelle wie Sekretärinnen und Hausmeister

- Besucher der Schule (z. B. Eltern)

- Handwerker in der Schule

Das Verbot bezieht sich nicht nur auf das Schulgebäude, sondern auf das gesamte Schulgelände, wie
z. B. Schulhof, Rasenflächen und Sportplätze.