Projektprüfungen

Alle hessischen Schüler und Schülerinnen im "Bildungsgang Hauptschule" müssen seit dem
Schuljahr 2003/2004 eine Abschlussprüfung ablegen. Dies gilt auch für den Hauptschulabschluss
an integrierten Gesamtschulen.

An der IGS Mainspitze fanden 2003 die ersten Projektprüfungen in der 9. Jahrgangsstufe statt.
Die Themen waren sehr unterschiedlich und reichten von "Coca Cola" bis zu "Vampiren".

Viele Gruppen nutzten in der Präsentationsphase neue Medien wie "Notebook" und "Projektor (Beamer)",
um ihre Vorträge möglichst anschaulich zu gestalten.

Gelungene Beispiele aus unserer Schule sind z. B. die Power-Point-Präsentationen zu den Themen
"Anschläge auf die Twin Towers" und "Die sieben klassischen Weltwunder".
Bitte klicken Sie auf den
folgenden Link und gedulden sich eine Weile. Das Laden der Präsentation kann - abhängig von der
Internet-Datenverbindung - bis zu einer Minute dauern.

ANSCHLÄGE AUF DIE TWIN TOWERS ...::::::::::DIE SIEBEN KLASSISCHEN WELTWUNDER

.... (Beispiele aus einer Projektprüfung / Präsentationsphase)

Weitere Ergebnisse von Projektprüfungen unserer Schule und anderer hess. Schulen
finden Sie hier:
....... Bildungsserver Hessen.

Auszug aus dem Amtsblatt 4/2003:

§ 48 Prüfungsbestandteile und Termine

(1) Die Prüfung zum Hauptschulabschluss besteht aus einer Projektprüfung nach § 49 und je einer schriftlichen Prüfung nach § 46 in den Fächern Deutsch und Mathematik, die Prüfung zum qualifizierenden Hauptschulabschluss zusätzlich aus einer schriftlichen Prüfung im Fach Englisch. Über die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers an der schriftlichen Prüfung in Englisch entscheiden die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler nach einer Beratung durch die Schule.

(2) Die schriftlichen Prüfungen finden im zweiten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 9 statt; die Termine werden durch das Hessische Kultusministerium landeseinheitlich spätestens zum Ende des der Prüfung vorausgehenden Schuljahres festgesetzt. Die Projektprüfung wird in der Regel im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 9 durchgeführt. Den Termin legt die Schule fest.

§ 49 Durchführung der Projektprüfung

(1) Projektprüfungen sind Gruppenprüfungen. Eine Gruppe besteht in der Regel aus 3 bis 4 Schülerinnen und Schülern. Sie ist vor Beginn der Vorbereitungsphase zu bilden.

(2) Der Ablauf der Projektprüfung gliedert sich in eine Vorbereitungsphase, eine Durchführungsphase und eine Präsentationsphase.

1. Die Vorbereitungsphase dauert in der Regel drei Wochen. In der Vorbereitungsphase wählen die Schülerinnen und Schüler nach Beratung durch die beteiligten Lehrkräfte das Prüfungsthema und legen die Projektbeschreibung, die insbesondere Aussagen über Umfang, Medien, Gliederung, Präsentation und außerschulische Vorhaben enthalten kann, der Schulleiterin oder dem Schulleiter zur Genehmigung vor. Daneben dient die Vorbereitungsphase der Informations- und Materialbeschaffung.

2. In der Durchführungsphase arbeiten die Schülerinnen und Schüler selbstständig an ihrem Projekt. Ihnen steht die projektleitende Lehrkraft beratend zur Verfügung. In der Regel sind vier mal vier Wochenstunden während der Unterrichtszeit über einen Zeitraum von höchstens vier Wochen vorzusehen. In dieser Phase ist auch die Präsentation des Projektes vorzubereiten.

3. Die Präsentationsphase bildet den Abschluss der Projektprüfung. Dafür ist ein Zeitraum von höchstens 60 Minuten vorzusehen. Sie besteht aus zwei Teilen:

a) Vorstellung der Arbeitsergebnisse in einem Zeitraum von 15 bis 30 Minuten in der Gruppe, und

b) Befragung der Schülerinnen und Schüler in der Gruppe durch den Prüfungsausschuss.

(3) Die Projektprüfung kann schriftliche, mündliche und praktische Leistungen enthalten.

(4) Über den Ablauf der Präsentationsphase ist eine Niederschrift anzufertigen.

§ 50 Bewertung der Projektprüfung

(1) Die Projektarbeit wird wie folgt beurteilt:

1. in der Vorbereitungsphase durch mindestens eine Lehrkraft,

2. in der Durchführungsphase durch mindestens eine Lehrkraft, die den Prozessverlauf in geeigneter Weise dokumentiert,

3. in der Präsentationsphase durch den Prüfungsausschuss.

Die individuelle Leistung einer Schülerin oder eines Schülers wird durch Auswertung der drei Projektphasen durch den Prüfungsausschuss ermittelt und in eine Note übertragen. Hierbei sind Kriterien wie fachliche Ansprüche, fachgerechte Vorgehensweisen, Problemlösefähigkeit, Qualität des Ergebnisses, Selbständigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsübernahme und Kooperationsfähigkeit zu beachten.

(2) Das Ergebnis der Projektprüfung wird im Zeugnis als gesonderte Note ausgewiesen.

(3) Zusätzlich wird dem Zeugnis ein Beiblatt beigefügt, das das Thema der Projektarbeit, eine kurze Beschreibung des Projektes und die Note enthält. Die Beurteilung kann durch schriftliche Aussagen ergänzt werden.