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GESAMTSCHULE MAINSPITZE
INTEGRIERTE GESAMTSCHULE MIT GANZTAGSANGEBOT
Sophie- und Hans-Scholl-Str. 65462 Ginsheim-Gustavsburg
Tel.: 06144 /93400 FAX: 06144/934014 22.09.2005


WAHLAUSSCHREIBEN
für die Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz
für die Schuljahre 2005/2006 und 2006/2007




Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Schülerinnen und Schüler der 8., 9. und 10. Klassen,
liebe Eltern,

nach § 131 des Hessischen Schulgesetzes vom 17.6.1992, zuletzt geändert am 02.08.2002, und den Beschlüssen der Gremien sind an der IGS Mainspitze die Mitglieder der Schulkonferenz zu wählen. Die Schulkonferenz besteht an einer Schule der Jahrgangsstufen 5 bis 10 aus mindestens 11 Mitgliedern.
Gemäß § 131 des HSchG und den Beschlüssen der Gesamtkonferenz, der Schülervertretung und des Schulelternbeirates stehen den Ver-treterinnen und Vertretern
der Lehrkräfte 5 Sitze,
denen der Eltern 3 Sitze
und denen der Schülerinnen und Schüler 2 Sitze zu.
Für jedes der drei Gremien sind die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter zu wählen.
Scheidet ein Mitglied vor Ende der Amtszeit aus der Schul-konferenz aus, so tritt als Ersatzmitglied die nicht gewählte Bewerberin oder der nicht gewählte Bewerber mit der nächst höheren Stimmenzahl ein. Dieses Ersatzmitglied vertritt auch ein Mitglied der Schulkonferenz im Verhinderungsfall.

Die Mitglieder der Schulkonferenz und die Stellvertreterinnen und Stellvertreter
- der Lehrkräfte
werden von den Mitgliedern der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte,
- der Eltern
werden von den Mitgliedern des Schulelternbeirats und
- der Schülerinnen und Schüler
werden von der Schülervertretung gewählt.
Dabei ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind. Die Wahl gilt für 2 Jahre.

In die Schulkonferenz wählbar sind neben den Mitgliedern der genannten Gremien jedes Elternteil einer minderjährigen Schülerin oder eines minderjährigen Schülers. Die Rechte und Pflichten der Eltern nach § 100 des Hess.Schulgesetzes nehmen wahr:
1.die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,
2. anstelle oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen,
denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis des Perso-
nensorgeberechtigten anvertraut oder mitanvertraut ist, das
Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.
Wählbar sind die Schülerinnen und Schüler, die eine 8. bis
10. Klasse besuchen.
Wählbar sind die Lehrkräfte der IGS Mainspitze, die an der Schule selbstständig Unterricht erteilen (§ 86, Abs.1, Satz 1 HSchG).

Eltern oder Schülerinnen und Schüler, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirats oder der Schülervertretung sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, in der der Schul-besuch des minderjährigen Kindes oder der Schülerin oder des Schülers bestätigt wird. Die Wählbarkeitsbescheinigungen werden von der Schulleitung ausgestellt und sind bei den Vorsitzenden der Gremien mit der Willensäußerung zur Kandidatur abzugeben.
Die Wahlen werden geheim und nach den Grundsätzen der Mehrheits-wahl (Personenwahl)durchgeführt.
Wenn jeweils ein Viertel der Mitglieder der Gesamtkonferenz, des Schul-elternbeirats oder des Schülerrates es beantragt, werden die Wahlen der Personengruppe nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt.

Die Wahlen müssen frühestens zehn Tage nach und längstens vier Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, spätestens
am 14. Oktober 2005 abgeschlossen sein.

Tag des Erlasses dieses Wahlausschreibens:

Ginsheim-Gustavsburg, 22.09.2005



J. Wittemann, stellv.Schulleiter



Ausgehängt am 22.09.2005 bis zum Abschluss der Stimmabgabe

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